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  1. Aug 2021
  2. Jun 2021
    1. In den Häusern des Krankenhauskonzerns Vivantes gilt bereits seit Montag ein Besuchsverbot
    2. Für Geburten gilt künftig, dass sich die Frauen einen Menschen aussuchen dürfen, der sie begleitet.

      § 4 (1) S. 1 Krankenhaus-Covid-19-Verordnung

    3. Auch Seelsorge ist laut dem Papier weiter möglich.

      § 3 (3) S. 1 Krankenhaus-Covid-19-Verordnung

    4. Wegen des Wiederanstiegs der Corona-Neuinfektionen in Berlin sollen ab Samstag Besuchsregeln für die Krankenhäuser in der Stadt gelten.
    5. Menschen mit Symptomen, die auf Covid-19 hinweisen, dürfen laut der Verordnung allerdings nicht zu Besuch in Kliniken kommen.

      § 2 Krankenhaus-Covid-19-Verordnung

    6. Für den Besuch bei Schwerstkranken und Sterbenden sind keine Einschränkungen vorgesehen.

      § 3 (2) Krankenhaus-Covid-19-Verordnung

    7. Einmal am Tag sollen Patienten demnach von einer Person Besuch bekommen können – für eine Stunde.

      § 3 (1) Krankenhaus-Covid-19-Verordnung