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  1. Jan 2020
    1. When we think of others as right-holders it is, of course, true that we no longer think of them as mere sub-jects, who plead abjectly for better treatment. We think of right-holdersas full persons, as citizens or citizens-to-be. Yet when claimants point toothers’ duties (which others’ duties?), they do not have to take muchaction, and may even wrap themselves passively in a cloak of grievanceor of resentment. They do not need to work out who will have to do whatfor whom at what cost, let alone what they themselves will have to do atwhat costs to themselves. In short, the rhetoric of rights, although moreactive than a rhetoric of dependent pleading, of mere subjects, is still arhetoric of recipience rather than of action. It still takes the perspectiveof the claimant rather than of the contributor, of the consumer ratherthan of the producer, of the passive rather than of the active citizen.

      Aufgrund handlungstheoretischer Überlegungen könnte man O'Neill entgegenhalten, dass die Personen, denen die korrespondierenden Pflichten zufielen, und auch die konkreten Pflichten, sehr wohl erkennbar sein könnten, insofern man die moralischen Rechte voraussetzt. Man könnte argumentieren, dass O'Neill, als Mitglied des hohen "house of Lords", durch die Reichweite ihrer Handlungen im legislativen Zusammenhang als moralisch zu verpflichtende Person in Frage kommt, wenn es um die Realisierung bestimmter moralischer Rechte geht. Je höher Einer am Schalthebel sitzt, desto eher kann Dieser auch moralisch in die Pflicht genommen werden.

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      Ob wirklich nicht genug Ressourcen vorhanden sind, ist eine sehr streitbare Frage, auf die man auch genau gegenteilig antworten könnte.

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      Benutzt Geuss hier den Begriff "privilege" so wie Hohfeld oder eher wie er in der Normalsprache gebräuchlich ist? Oder laufen beide Begriffe letztendlich auf das selbe hinaus? Vielleicht können wir den Unterschied noch einmal genauer klären, insofern einer besteht.

    3. ¼ࡔ ࡔ"ࡔ©ࡔ  0ࡔ?ࡔfࡔ ࡔfࡔࡔ ࡔf ࡔ©Âࡔ ࡔࡔࡔf Âࡔࡔ ffࡔࡔ  @ࡔ ࡔd ?fࡔ ࡔࡔ ࡔHࡔq É ÂࡔÉࡔ0ࡔ

      Die Präambel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lässt dagegen vermuten, dass die Menschenrechte nicht als Naturrechte gemeint sind, sondern nur dienlich sein sollen, ein gutes Leben zu ermöglichen.

    1. Thefirstformofargumentispluralistic:itarguesforatrumpoverutilityonthegroundthatthoughutilityisalwaysimportant,it isnottheonlythingthatmatters,andothergoalsoridealsaresometimesmoreimportant.Thesecondsupposesthatproperunderstandingofwhatutilitarianismis,andwhyitisimportant,willitselfjustifytherightinquestion

      Diese erste Form, die Dworkin vorstellt, muss m.E. nicht unbedingt pluralistisch sein, sodass es neben der "Nützlichkeit" noch andere Güter gibt. So könnte der Utilitarismus weiterhin die background justification sein, sodass Subgüter trotzdem zählen könnten, insofern sie der Nützlichkeit dienlich sind. In diesem Zusammenhang ließe sich auch ein annehmbareres Programm denken, als das Dworkins, um die vorgestellten inakzeptablen Resultate zu verhindern. Denn ein Utilitarismus als background justification würde ein großangelegtes Bildungs-und Aufklärungsprogramm zur "Korrigierung" der Präferenzen rechtfertigen können. Und dieses könnte sowohl mit Tugend-als auch mit Pflichtethischen Argumenten arbeiten können.

  2. Dec 2019
    1. . But although 2 provides a reason for not doing A, there is no corresponding reason in favor of doing A provided by an acknowl- edgment of

      Ich verstehe Waldron auch nicht, wenn er erklärt, dass der Umstand ein moralisches Recht innezuhaben, Handlung X zu tun, einem keinen Handlungsgrund für diese bereithält. Satz 1 und 2 werden beide von Waldron in der moralischen Sphäre angesiedelt. So könnte man gut meinen, dass wenn 2 handlungsgrundgebend ist oder sein kann, 1 es ebenso sein kann. Ich stelle mir vor, dass ein 100 Jähriger, seit 82 Jahren auch im moralischen Sinne wahlberechtigt, an seinem Geburtstag das erste Mal wählen fahren möchte, da ihm bisher die Tatsache, ein Wahlrecht zu genießen, entgangen ist. Seine Stimme macht er auch noch ungültig, weil es ihm nur darum ging, einmal diesem moralischen Recht zu entsprechen und evt. Freude daran zu haben.

    2. Someone uses all the money that he has won fairly in a lottery to buy racehorses and champagne and refuses to donate any of it to a des- perately deserving charity. An individual joins or supports an organization which he knows has racist leanings, such as the National Front in the United King- dom; he canvasses support for it among a credulous electorate, and he exercises his own vote in its favor. Somebody offers deliberately confusing, though not untrue, infor- mation about the policies of a political party to a confused and simpleminded voter in an attempt to influence his vote. An athlete takes part in sports competition with the representatives of an oppressive or racist state, despite the fact that this profoundly demoralizes those who are struggling for the liberalization of that state. Antiwar activists organize a rowdy demonstration near a cenotaph service on Remembrance Day. A man refuses to give a stranger in the street the time of day when he asks for it or coldly and rudely rebuffs attempts at conversation in a railway compartment. Someone refuses to consider evidence that might call in question his or her fundamental opinions and beliefs about the world; for in- stance, a biblical fundamentalist refuses even to look at the evidence of the fossil record.

      Waldron relativiert zwar seine Beispiele im Anschluss, jedoch erscheinen mir alle Beispiele, vielleicht nur mit Ausnahme vom letzten Beispiel (Selbstvervollkommnung), eindeutig keine Prima-facie Pflichten in Ross' Sinne zu verletzen. Diese Qualifikation mit Prima-facie führt Waldron ja auf Seite 7 ein. Interessanter wären Beispiele, die eindeutig eine prima-facie Unterlassungspflicht beträfen, also im Rossschen Sinne nur die Pflicht, Niemandem einfach so zu schaden. MIr fällt jedoch kein Beispeil ein, indem Jemandem ein akzeptables Recht zugestanden wird, einem Anderen körperlichen Schaden zuzufügen.

    1. The truth is that whether a norm or reason is agent-relativeor agent-neutral, unless it is itself second-personal, no reason to objectfollows directly from the fact that an agent contravenes it; indeed, noreason to object follows whatever the weight or priority of the norm orreason. Someone could acknowledge a norm or reason, whether agent-relative or agent-neutral, of whatever priority or stringency, without yetacknowledging anyone’s authority to demand that he comply with it.

      Ich frage mich, was genau einen Grund oder eine Norm second-personal macht. Hängt das immer entweder mit Empathie oder Sympathie zusammen? Der Punkt allein, mit einer anderen Person zu interagieren und Argumente auszutauschen kann es nicht sein. Auf Seite 5f. macht Darwall ja einen Vergleich auf zwischen einer agent-relativen und auf dem Zweite-Person Standpunkt beruhenden Begründung, einem nicht auf die Füße zu treten, und einer solchen, die agent-neutral ist und auf dem globalen Standpunkt beruht.

    2. hey must be agent-relative, Nagel believes, because they hold, for example, that itis wrong to harm someone oneself, even if that is necessary to prevent exactly equivalentharm by someone else. I am indebted here to discussion with Chris Dodsworth.

      Diese Fußnote kann vielleicht dabei helfen, die Akteurrelativität besser zu verstehen.

      Wenn ich verhindern möchte und könnte, dass S durch T tödlich getroffen wird, indem ich S selbst erschieße, würde eine deontologische Ethik nicht die Konsequenzen meiner Tat als schlecht bezeichnen, sondern würde die konkrete Handlung des eigentlichen Täters, als moralisch falsch verurteilen. Hätte ich nicht geschossen, wäre Ts Handlung die zu verurteilende gewesen.

  3. Nov 2019
  4. www.astro.physik.uni-goettingen.de www.astro.physik.uni-goettingen.de
    1. Let us begin then by distinguishing between: (i) making claim to .. . , (ii) claim-ing that. . . , and (iii) having a claim

      "having a claim" ist für Feinberg gleichbedeutend mit Gründe haben zu glauben, ein Recht, zu besitzen. Das Recht hat man dann, falls der Anspruch auch valide ist. (S. 155) "claiming to" bezieht sich auf ein Recht. Ich erhebe also zum Beispiel Anspruch auf Besitz an einer Sache, weil sie mein Eigentum ist und ich das Recht daran habe. " It is an important fact about rights (or claims), then, that they'can be claimed only by those who have them"(S. 150) Ist das nicht zirkulär? "claiming that" oder "propositional claiming" (S.150) meint den Gehalt des gestellten Anspruchs und wird von Feinberg vom "performative claiming" unterschieden. So kann ich also einen Anspruch haben (having a claim), mir auch über dessen Gehalt im Klaren sein (claiming that) und auch ein spezifisches Recht anführen können, um meinen Anspruch zu begründen. Es ist jedoch Jedem selbst überlassen, dieses Anspruch auch in die Welt zu setzen (performative claiming). Ein Grund, warum unsere Welt besser sein soll als Nowheresville.

    1. We must conclude that (apart from artificial persons) only those whose well-being is intrinsically valuable can have rights. But that rights can be based on the instrumental value of the interests of such people.

      Dass juristische Personen auch Träger von Rechten sind, ließe sich nach Raz doch viel besser dadurch erklären, dass mehrere Personen und deren moralische und rechtliche Beziehungen zueinander eine solche 'artificial person' erst konstituieren und somit die Interessen der natürlichen Personen die Interessen der juristischen Person auf komplexe Weise erzeugen. Wie begründet Raz, dass juristische Personen im moralischen Sinne Rechte haben?

    2. 'x has a right' if and only if x can have rights, and other things being equal, an aspect of x's well-being (his interest) is a sufficient reason for holding some other person(s) to be under a duty.3

      Es wäre interessant herauszuarbeiten, was Raz unter Interesse versteht. Daran scheint sehr viel zu hängen. Mir scheint, Raz meint nicht das subjektive Interesse einer Person an X oder X zu tun, sondern eine Vorstellung vom guten Leben. Ich kann mir jedenfalls kaum Fälle vorstellen, in denen es das eigene aktuelle Interesse ist, eingesperrt zu werden. (S. 208)

    3. . For example, if my duties to animals are based on considerations of my own character (I should not be a person who can tolerate causing pain, etc.) and not on the interests of animals then animals do not have rights despite the fact that I have duties regarding them

      Ließe sich so nicht auch gegen ein Kinderrecht auf Bildung argumentieren? Folgen wir der Reziprozitätsthese, können wir allen Kinder bis zu einem bestimmten Alter (welches?) wegen ihrer geistigen Beschränktheit und der daraus folgenden Unmöglichkeit sie zu irgendetwas zu verpflichten, das Recht auf Bildung absprechen. Die moralische Gemeinschaft und der Einzelne können sich zwar selbst aus unterschiedlichen Gründen verpflichten für Bildung zu sorgen. Nach Raz lässt sich daraus jedoch nicht auf ein Recht der Kinder auf Bildung schließen. (S. 213)

  5. Oct 2019
  6. www.astro.physik.uni-goettingen.de www.astro.physik.uni-goettingen.de
    1. . Demnach besteht das Korrelat von X' Recht darauf, dass Ynicht seinen Grund betritt, in Y's Pflicht, es nicht zu betreten; doch besteht das Korrelatvon X' Privileg, sein Grundstück zu betreten, klarerweise in Fs "Nicht-Recht" darauf,dass X den Grund nicht betrit

      Der normale Wortgebrauch von 'Privileg' scheint mir ein anderer zu sein als der Hohfeldsche: X hat ein Privileg ein Grundstück zu betreten, weil X das Recht hat, es zu betreten, und Y und viele andere kein Recht haben, es zu betreten. Dann wäre das Korrelat von 'Privileg' immer noch 'Nicht-Recht'. Hohfeld setzt jedoch den Begriff des 'Rechts' in Korrelation zur Pflicht, wodurch seine auf den ersten Blick sehr umständliche Analyse der Korrelation von 'Privileg' und 'Nicht-Recht' verständlich wird.