Particularlyimportantinanysuchcomparisonisthe ideathattheinterest-basedaccountofhumanrightsisnotnecessarilytobesubsumedunder,henceisnotimmediatelySusceptibletotheproblemsthatbeset,anyformofconsequentialism.
Ist Tasioulas‘ Entscheidung für die Interessentheorie ein Problem, weil sie Menschenrechte anfällig für utilitaristische Überlegungen macht? Wenn z. B. die Präferenzen von 70% der Weltbevölkerung dadurch erfüllt werden, dass 30% in Armut leben, haben die 30% dann kein Menschenrecht auf Subsistenz mehr, weil ihr Interesse kein hinreichender Grund ist, andere zu verpflichten? Oder kann man Menschenrechte wie Dworkin als Trümpfe verstehen, die gegen solche Überlegungen gefeit sind? Was ist dann aber mit den Dilemma-Szenarien, die Geuss anführt (Wer hat das Menschenrecht auf Leben, wenn im Rettungsboot zu wenig Plätze vorhanden sind)?