- Mar 2020
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of exclusive of all taxes
Publishing Fee: Base APC
Begründung Ablehnung:
Die Höhe der Grundgebühr (Ziffer 1, Seite 2 des RSC-Vertrages) wird geschwärzt. Die Grundgebühr ist Basis der Publikationskosten und gilt als Multiplikator, der in Abhängigkeit zu den Publikationen gesetzt wird. Diese Publikationskosten sind Bestandteil des Read-and-Publish-Modells, welches vom RSC-Verlag entwickelt worden ist. Preiskalkulationen fallen unter das Geschäftsgeheimnis (siehe Ausführungen unter e), an denen immer ein objektives Geheimhaltungsinteresse besteht (vgl. Urteil BVGer A-6108/2016 vom 28. März 2018, E. 6.1.2). Die Offenbarung dieser Tatsache ist geeignet, die Stellung im Wettbewerb zu verschlechtern.
BVGer A-6108/2016 zählt die Möglichkeit von Preiskalkulationen als mögliches Geschäftsgeheimnis auf, der Entscheid anerkennt dies aber nicht als objektives Geschäftsgeheimnis.
Von der Ausnahmeklausel sollen jedoch nicht alle Geschäftsinformationen erfasst werden, über welche die Verwaltung verfügt, sondern nur die wesentlichen Daten, deren Kenntnisnahme durch die Konkurrenz Marktverzerrungen bewirken und dazu führen würde, dass dem betroffenen Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil genommen bzw. ein Wettbewerbsnachteil verschafft und damit ein Schaden zugefügt würde. Ein abstraktes Gefährdungsrisiko reicht dabei nicht aus. Vielmehr muss die Gefahr einer ernsthaften Schädigung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. vorstehend E. 4.2.3; zum Ganzen Urteile des BVGer A-6755/2016 vom 23. Oktober 2017 E. 6.4.3 und A-1432/2016 vom 5. April 2017 E. 5.4, je m.w.H.).
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