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  1. May 2019
    1. daß, weil unsere Selbstliebe von dem Bedürfnis von Anderen auch geliebt (in Notfällen geholfen) zu werden nicht getrennt werden kann, wir also uns zum Zweck für Andere machen und diese Maxime niemals anders als bloß durch ihre Qualifikation zu einem allgemeinen Gesetz, folglich durch einen Willen Andere auch für uns zu Zwecken zu machen verbinden kann, fremde Glückseligkeit ein Zweck sei, der zugleich Pflicht ist.

      Diese Passage hört sich einem Vertragsschluss ähnlich an. Durch die eigene Erwartung von Anderen geliebt oder geholfen zu werden soll die Pflicht folgen dieses ebenso für andere zu tun. Aber es wird Situationen geben, in denen dieser ''Vertrag'' gebrochen wird, wie sollen die Beteiligten damit umgehen, um ihre eigene Glückseligkeit nicht zu gefährden?