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  1. May 2019
    1. daß, weil unsere Selbstliebe von dem Bedürfnis von Anderen auch geliebt (in Notfällen geholfen) zu werden nicht getrennt werden kann, wir also uns zum Zweck für Andere machen und diese Maxime niemals anders als bloß durch ihre Qualifikation zu einem allgemeinen Gesetz, folglich durch einen Willen Andere auch für uns zu Zwecken zu machen verbinden kann, fremde Glückseligkeit ein Zweck sei, der zugleich Pflicht ist.

      Diese Passage hört sich einem Vertragsschluss ähnlich an. Durch die eigene Erwartung von Anderen geliebt oder geholfen zu werden soll die Pflicht folgen dieses ebenso für andere zu tun. Aber es wird Situationen geben, in denen dieser ''Vertrag'' gebrochen wird, wie sollen die Beteiligten damit umgehen, um ihre eigene Glückseligkeit nicht zu gefährden?

    2. Das Vermögen sich überhaupt irgendeinen Zweck zu setzen ist das charakteristische der Menschheit (zum Unterschiede von der Tierheit).

      Diese Aussage verstehe ich nicht genau. Welche Zwecke sind damit gemeint? Im folgenden Satz wird der Vernunftwille als etwas dazu ergänzendes erwähnt. Aus diesen Zwecken soll eine Pflicht an sich selbst entstehen, die Zwecke mit vollen Kräften auszufüllen. Ich kann verstehen in welche Richtung das gehen soll, aber finde es an dieser Stelle trotzdem unklar oder schwach formuliert.