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  1. Jul 2021
    1. Mitarbeiter:innen müssen in Büro- und Verwaltungsgebäuden eine medizinische Gesichtsmaske tragen, wenn sie sich nicht an ihrem festen Platz aufhalten oder sie den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können. Für Besucher:innen gilt eine Maskenpflicht mit FFP2-Maske.

      § 21 (3) 3. InfSchMV