10 Matching Annotations
  1. Aug 2021
  2. Jun 2021
    1. Touristische Übernachtungen im Inland sind verboten

      § 7 (11) InfSchMV

    2. Individualsport, wie beispielsweise Joggen, ist jedoch erlaubt.

      § 5 (7) S. 1 InfSchMV

    3. Der Profisport, etwa die Bundesliga, muss ohne Zuschauer*innen stattfinden.

      § 5 (8) S. 2 InfSchMV

    4. Geschäfte im Groß- und Einzelhandel dürfen offen bleiben, allerdings darf sich auf einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern nicht mehr als ein*e Kund*in auf einer Fläche von zehn Quadratmetern aufhalten. Läden, die über 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben, müssen dafür Sorge tragen, dass sich nur eine Person auf 20 Quadratmetern aufhält.

      § 5 (4) S. 1, 2 InfSchMV

    5. Friseursalons dürfen offen bleiben und auch medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Physiotherapie, dürfen weiterhin vorgenommen werden.

      § 7 (7) S. 2 InfSchMV

    6. So müssen Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios schließen.

      § 7 (7) S. 1 InfSchMV

    7. Theater, Kinos, Opern und Konzerthäuser sowie Museen und Galerien müssen ebenso weiterhin geschlossen bleiben. Auch Messen, Freizeitparks und Spielhallen sind betroffen.

      § 7 (8) S. 1 InfSchMV

    8. Restaurants, Cafés, Gaststätten, Bars und Kneipen müssen weiterhin geschlossen bleiben, es dürfen keine Gäste empfangen werden. Außer-Haus-Lieferungen und Abholungen von Speisen für den Verzehr zu Hause sind aber gestattet.

      § 7 (2) S. 1, 2 InfSchMV

    9. Schon länger gilt die Maskenpflicht auf großen Einkaufsstraßen und belebten Plätzen. Dazu zählen die Bergmannstraße, die Friedrichstraße, der Ku'damm, die Karl-Marx-Straße, die Wilmersdorfer Straße, die Tauentzienstraße, die Wilmersdorfer Straße, der Kurfürstendamm, die Altstadt Spandau, die Schloßstraße, die Bölschestraße sowie die Alte Schönhauser Straße. Ebenso: der Rosa-Luxemburg-Platz, der Rosenthaler Platz, der Alexanderplatz, die Rathausstraße, der Bebelplatz, der Hackescher Markt, der Lustgarten, der Leipziger Platz, der Pariser Platz, Unter den Linden und Karl-Liebknecht Straße, der Potsdamer Platz, der Washingtonplatz/Europaplatz, die Turmstraße, das Kottbusser Tor, der Lausitzer Platz, der Boxhagener Platz, der Hermannplatz und die Hermannstraße, die Sonnenallee, der Breitscheidplatz, der Hardenbergplatz, der Olympischer Platz und der Wittenbergplatz.

      § 4 (1a) S. 2 Nr. 4 InfSchMV