10 Matching Annotations
- Aug 2021
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Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder müssen geschlossen bleiben.
§ 5 (7a) InfSchMV
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- Jun 2021
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Touristische Übernachtungen im Inland sind verboten
§ 7 (11) InfSchMV
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Individualsport, wie beispielsweise Joggen, ist jedoch erlaubt.
§ 5 (7) S. 1 InfSchMV
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Der Profisport, etwa die Bundesliga, muss ohne Zuschauer*innen stattfinden.
§ 5 (8) S. 2 InfSchMV
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Geschäfte im Groß- und Einzelhandel dürfen offen bleiben, allerdings darf sich auf einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern nicht mehr als ein*e Kund*in auf einer Fläche von zehn Quadratmetern aufhalten. Läden, die über 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben, müssen dafür Sorge tragen, dass sich nur eine Person auf 20 Quadratmetern aufhält.
§ 5 (4) S. 1, 2 InfSchMV
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Friseursalons dürfen offen bleiben und auch medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Physiotherapie, dürfen weiterhin vorgenommen werden.
§ 7 (7) S. 2 InfSchMV
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So müssen Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios schließen.
§ 7 (7) S. 1 InfSchMV
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Theater, Kinos, Opern und Konzerthäuser sowie Museen und Galerien müssen ebenso weiterhin geschlossen bleiben. Auch Messen, Freizeitparks und Spielhallen sind betroffen.
§ 7 (8) S. 1 InfSchMV
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Restaurants, Cafés, Gaststätten, Bars und Kneipen müssen weiterhin geschlossen bleiben, es dürfen keine Gäste empfangen werden. Außer-Haus-Lieferungen und Abholungen von Speisen für den Verzehr zu Hause sind aber gestattet.
§ 7 (2) S. 1, 2 InfSchMV
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Schon länger gilt die Maskenpflicht auf großen Einkaufsstraßen und belebten Plätzen. Dazu zählen die Bergmannstraße, die Friedrichstraße, der Ku'damm, die Karl-Marx-Straße, die Wilmersdorfer Straße, die Tauentzienstraße, die Wilmersdorfer Straße, der Kurfürstendamm, die Altstadt Spandau, die Schloßstraße, die Bölschestraße sowie die Alte Schönhauser Straße. Ebenso: der Rosa-Luxemburg-Platz, der Rosenthaler Platz, der Alexanderplatz, die Rathausstraße, der Bebelplatz, der Hackescher Markt, der Lustgarten, der Leipziger Platz, der Pariser Platz, Unter den Linden und Karl-Liebknecht Straße, der Potsdamer Platz, der Washingtonplatz/Europaplatz, die Turmstraße, das Kottbusser Tor, der Lausitzer Platz, der Boxhagener Platz, der Hermannplatz und die Hermannstraße, die Sonnenallee, der Breitscheidplatz, der Hardenbergplatz, der Olympischer Platz und der Wittenbergplatz.
§ 4 (1a) S. 2 Nr. 4 InfSchMV
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