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- Aug 2021
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www.berlin.de www.berlin.de
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Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie gelten in Berlin von Dienstag (06. April 2021) an nochmals verschärfte Regeln für private Treffen in geschlossenen Räumen.
§ 9 (7) S. 2 2. InfSchMV
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- Jun 2021
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Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im Freien erlaubt
§ 2 (3) S. 1 2. InfSchMV
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Nachts sind zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr keine Besuche mehr erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts oder Lebenspartner müssen unter sich bleiben.
§ 9 (7) S. 3 2. InfSchMV
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Tagsüber dürfen sich nur noch Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner plus eine weitere Person zusammen drinnen aufhalten. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
§ 9 (7) S. 2 2. InfSchMV
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Tagsüber sind Zusammenkünfte im Freien nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
§ 2 (3) S. 1 2. InfSchMV
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