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  1. Aug 2021
    1. Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie gelten in Berlin von Dienstag (06. April 2021) an nochmals verschärfte Regeln für private Treffen in geschlossenen Räumen.

      § 9 (7) S. 2 2. InfSchMV

  2. Jun 2021
    1. Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im Freien erlaubt

      § 2 (3) S. 1 2. InfSchMV

    2. Nachts sind zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr keine Besuche mehr erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts oder Lebenspartner müssen unter sich bleiben.

      § 9 (7) S. 3 2. InfSchMV

    3. Tagsüber dürfen sich nur noch Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner plus eine weitere Person zusammen drinnen aufhalten. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

      § 9 (7) S. 2 2. InfSchMV

    4. Tagsüber sind Zusammenkünfte im Freien nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

      § 2 (3) S. 1 2. InfSchMV