4 Matching Annotations
- Jun 2021
-
-
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Menschen, die keine COVID19-Symptome zeigen und aus ihrem Reiseland einen aktuellen, negativen Coronatest vorweisen können.
§ 9 (3) Nr. 5 InfSchMV i.V.m. § 9 (6) S. 1 InfSchMV
-
Wer aus einem Risikogebiet einreist, ist mindestens fünf Tage in Isolation.
§ 9a (1) InfSchMV i.V.m. § 8 (1) InfSchMV
-
Die Quarantäne kann mit einem negativen Coronatest frühzeitig beendet werden - allerdings frühestens fünf Tage nach der Einreise.
§ 9a (1) InfSchMV
-
Die Quarantänepflicht gilt es für alle, die in den vergangenen zehn Tagen in einem Corona-Risikogebiet waren und nach Berlin oder Brandenburg einreisen.
§ 8 (1) S. 1 InfSchMV
-