4 Matching Annotations
  1. Jun 2021
    1. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Menschen, die keine COVID19-Symptome zeigen und aus ihrem Reiseland einen aktuellen, negativen Coronatest vorweisen können.

      § 9 (3) Nr. 5 InfSchMV i.V.m. § 9 (6) S. 1 InfSchMV

    2. Wer aus einem Risikogebiet einreist, ist mindestens fünf Tage in Isolation.

      § 9a (1) InfSchMV i.V.m. § 8 (1) InfSchMV

    3. Die Quarantäne kann mit einem negativen Coronatest frühzeitig beendet werden - allerdings frühestens fünf Tage nach der Einreise.

      § 9a (1) InfSchMV

    4. Die Quarantänepflicht gilt es für alle, die in den vergangenen zehn Tagen in einem Corona-Risikogebiet waren und nach Berlin oder Brandenburg einreisen.

      § 8 (1) S. 1 InfSchMV