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  1. Aug 2021
    1. Allerdings ist die Schulpflicht ausgesetzt. Das heißt, Familien, denen das Risiko für ihre Kinder zu groß erscheint, müssen die Kinder nicht in die Schule schicken, es kann auch schulisch angeleitet weiter nur zu Hause gelernt werden.

      § 4 (2) S. 1 Nr. 1 SchulHygCoV-19-VO

    2. Mit einer schrittweisen Öffnung der Schulen geht es bereits am 22. Februar los. Den Anfang machen Schüler der Klassenstufen 1 bis 3. Für sie soll es dann laut Bildungsverwaltung Wechselunterricht in halber Klassengröße geben. Sie werden also in geteilten Lerngruppen abwechselnd in der Schule und mit Hilfe digitaler Lösungen zu Hause unterrichtet.

      § 4 (2) SchulHygCoV-19-VO