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  1. Dec 2024
    1. ei Photovoltaikanlagen sollte,wenn mdglich, auf die Installation aufFreiflachen, vor allem auf landwirtschaft-lichen Fladchen, verzichtet werden. Bereitsverbaute Flachen wie Dacher, Parkplatzan-lagen und StraBenverlaufe sind derartigenlandwirtschaftlichen Nutzbdéden vorzu-ziehen. S

      Es passt zur Heimattümelei der Vereinbarung, dass Agrophotovoltaik nur als Ausnahme zugelassen wird. Damit wird nicht nur die Energiewende erschwert, es wird auch Landwirten und Landwirtinnen einen Einnahmnequelle genommen. Dezentrale Energiepruduktion ist offenbar unerwünscht.

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