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  1. Jul 2023
    1. In Baden-Württemberg gibt es bereits eine kommunale Wärmeplanung für Gemeinden über 20.000 Einwohnern. Eine solche Planung wird jetzt bundesweit im neuen Gebäudeenergiegesetz gesetzlich gefordert. In Baden-Württemberg können die Gemeinden sehr flexibel auf die lokalen Bedingungen eingehen, z.B. bei der Nutzung der Abwärme von Betrieben. https://taz.de/Kommunale-Waermeplanung/!5938587/