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- Aug 2021
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Fahrschulen, Boots- und Flugschulen dürfen ebenfalls wieder öffnen.
§ 18 (6) 2. InfSchMV
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So regelt der Senat Kindersport im Freien etwas strenger: Die Ausnahme für bis zu 20 Personen gilt nur für Kinder bis zwölf Jahren, statt 14 Jahren.
§ 19 (1) Nr. 4 2. InfSchMV
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Grundsätzlich wird der Lockdown in Berlin - wie bereits von Bund und Ländern vereinbart - bis zum 28. März verlängert
§ 28 (2) 2. InfSchMV
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Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich
§ 9 (7) 2. InfSchMV
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Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit, die sogenannte 15-Kilometer-Regel, bei hohen Inzidenzen fällt weg.
§ 2 (1a) 2. InfSchMV
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Auch Museen, Galerien, Gedenkstätten, die Tierhäuser von Zoo und Tierpark und das Aquarium können wieder Besucher empfangen. Diese müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske tragen.
§ 20 (2) 2. InfSchMV i.V.m. § 4 (1) Nr. 14 2. InfSchMV i.V.m. § 21 (4) 2. InfSchMV
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Lockerungen gibt es auch im Privatbereich: Ab kommendem Montag darf sich jeder Haushalt wieder mit einem weiteren Haushalt treffen. Das Ganze ist allerdings auf maximal fünf Menschen beschränkt, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.
§ 9 (7) 2. InfSchMV
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Museumsbesuch nur mit medizinischer Maske
§ 4 (1) Nr. 14 2. InfSchMV
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Prostitution zählt nicht zu den körpernahen Dienstleistungen und ist von den Lockerungen zunächst ausgenommen.
§ 18 (2) 2. InfSchMV i.V.m. § 18 (5) 2. InfSchMV
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Die Geschäfte in Berlin dürfen in der nächsten Woche unter bestimmten Bedingungen und in eingeschränkter Form wieder öffnen. Einkaufen soll dann mit vorher gebuchten Terminen möglich sein, solange die 7-Tage-Inzidenz nicht über 100 steigt.
§ 15 (1) S. 1 2. InfSchMV
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Auch körpernahe Dienstleistungen wie Massagen sind dann wieder erlaubt, allerdings müssen sich die Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche einem Schnelltest unterziehen. Die Kunden und Kundinnen brauchen einen tagesaktuellen Schnelltest.
§ 18 (2) Nr. 1, 3 2. InfSchMV i.V.m. § 18 (3) 2. InfSchMV
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Gartencenter, Blumenläden und Babyfachmärkte dürfen demnach ohne Terminvereinbarungen für Kunden öffnen.
§ 15 (1) S. 1, 3 2. InfSchMV
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In Berlin können Geschäfte in der kommenden Woche unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen.
§ 15 (1) 2. InfSchMV
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- Jun 2021
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Zuvor war nur eine haushaltsfremde Person erlaubt.
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