14 Matching Annotations
  1. Aug 2021
    1. Fahrschulen, Boots- und Flugschulen dürfen ebenfalls wieder öffnen.

      § 18 (6) 2. InfSchMV

    2. So regelt der Senat Kindersport im Freien etwas strenger: Die Ausnahme für bis zu 20 Personen gilt nur für Kinder bis zwölf Jahren, statt 14 Jahren.

      § 19 (1) Nr. 4 2. InfSchMV

    3. Grundsätzlich wird der Lockdown in Berlin - wie bereits von Bund und Ländern vereinbart - bis zum 28. März verlängert

      § 28 (2) 2. InfSchMV

    4. Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich

      § 9 (7) 2. InfSchMV

    5. Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit, die sogenannte 15-Kilometer-Regel, bei hohen Inzidenzen fällt weg.

      § 2 (1a) 2. InfSchMV

    6. Auch Museen, Galerien, Gedenkstätten, die Tierhäuser von Zoo und Tierpark und das Aquarium können wieder Besucher empfangen. Diese müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske tragen.

      § 20 (2) 2. InfSchMV i.V.m. § 4 (1) Nr. 14 2. InfSchMV i.V.m. § 21 (4) 2. InfSchMV

    7. Lockerungen gibt es auch im Privatbereich: Ab kommendem Montag darf sich jeder Haushalt wieder mit einem weiteren Haushalt treffen. Das Ganze ist allerdings auf maximal fünf Menschen beschränkt, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.

      § 9 (7) 2. InfSchMV

    8. Museumsbesuch nur mit medizinischer Maske

      § 4 (1) Nr. 14 2. InfSchMV

    9. Prostitution zählt nicht zu den körpernahen Dienstleistungen und ist von den Lockerungen zunächst ausgenommen.

      § 18 (2) 2. InfSchMV i.V.m. § 18 (5) 2. InfSchMV

    10. Die Geschäfte in Berlin dürfen in der nächsten Woche unter bestimmten Bedingungen und in eingeschränkter Form wieder öffnen. Einkaufen soll dann mit vorher gebuchten Terminen möglich sein, solange die 7-Tage-Inzidenz nicht über 100 steigt.

      § 15 (1) S. 1 2. InfSchMV

    11. Auch körpernahe Dienstleistungen wie Massagen sind dann wieder erlaubt, allerdings müssen sich die Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche einem Schnelltest unterziehen. Die Kunden und Kundinnen brauchen einen tagesaktuellen Schnelltest.

      § 18 (2) Nr. 1, 3 2. InfSchMV i.V.m. § 18 (3) 2. InfSchMV

    12. Gartencenter, Blumenläden und Babyfachmärkte dürfen demnach ohne Terminvereinbarungen für Kunden öffnen.

      § 15 (1) S. 1, 3 2. InfSchMV

    13. In Berlin können Geschäfte in der kommenden Woche unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen.

      § 15 (1) 2. InfSchMV

  2. Jun 2021