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- Jul 2021
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www.morgenpost.de www.morgenpost.de
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Für Geburten gilt künftig, dass sich die Frauen einen Menschen aussuchen dürfen, der sie begleitet.
§ 4 (1) S. 1 Krankenhaus-Covid-19-Verordnung
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Auch Seelsorge ist laut dem Papier weiter möglich.
§ 3 (3) S. 1 Krankenhaus-Covid-19-Verordnung
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Menschen mit Symptomen, die auf Covid-19 hinweisen, dürfen laut der Verordnung allerdings nicht zu Besuch in Kliniken kommen.
§ 2 Krankenhaus-Covid-19-Verordnung
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www.bz-berlin.de www.bz-berlin.de
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Für den Besuch bei Schwerstkranken und Sterbenden sind keine Einschränkungen vorgesehen. Auch Seelsorge ist weiter möglich.
§ 3 (2) Krankenhaus-Covid-19-Verordnung i.V.m. § 3 (3) S. 1 Krankenhaus-Covid-19-Verordnung
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Menschen mit Symptomen, die auf Covid-19 hinweisen, dürfen laut der Verordnung allerdings nicht zu Besuch kommen.
§ 2 Krankenhaus-Covid-19-Verordnung
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Einmal am Tag sollen Patienten von einer Person Besuch bekommen können – für eine Stunde.
§ 3 (1) Krankenhaus-Covid-19-Verordnung
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