3 Matching Annotations
  1. Oct 2023
  2. Nov 2018
    1. 7-Zip

      Wenn ihr beispielsweise einen USB Stick benutzt, um Daten zu transportieren, muss entweder der USB Stick verschlüsselt werden, oder die Dateien, die darauf transportiert werden und sensible Daten enthalten.

  3. Oct 2017
    1. § 147 Abs. 4 S. 1 StPO lässt die Aushändigung und Mitgabe von Akten und Aktenbestandteilen nur zu, wenn nicht wichtige Gründe dem entgegenstehen. Persönlichkeits- und Datenschutzrechte Dritter stellen in der Regel keine derartigen Ausschlussgründe dar (Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 29 m.w.N.; a.A. OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Februar 2016 – 3 Ws 11-12/16

      A. A. OLG Hamburg 2 Ws 11-12/16:

      "Die Grundrechte der Drittbetroffenen auf vertrauliche Information und auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 10 GG und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sind gewichtige Gründe im Sinne des § 147 Abs. 4 Satz 1 StPO, die grundsätzlich dem Interesse eines Verteidigers an der Herausgabe der gesamten aufgezeichneten Telefonate vorgehen. Dies gilt auch für die Überlassung von entsprechenden Kopien."