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  1. Aug 2021
    1. Das Verbot für den öffentlichen Raum insgesamt wird gestrichen.
    2. dass viele Geschäfte, Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen zur Eindämmung der Pandemie mindestens bis zum 7. März geschlossen bleiben müssen.
    1. Wer sich nicht daran hält, kann mit einer Strafe belegt werden. In Frankreich werden zwischen 38 und 135 Euro fällig. Auch Haftstrafen sind möglich.
    2. Wer rausgeht, muss auf einem Formular den Grund für das Verlassen des Hauses angegeben.
    3. Erlaubt bleibt weiterhin, Lebensmittel und Medikamente einzukaufen, zur Arbeit oder zum Arzt zu gehen. wer Ältere, Kinder oder Hilfsbedürftige betreuen muss, darf auch hierfür sein Zuhause verlassen.
    4. In Bezug auf die Coronakrise etwa müssen die Spanier und Italiener während des Alarmzustands möglichst zu Hause bleiben.
    1. Wohnungsbesichtigungen sind hingegen keine in der Verordnung berücksichtigen Ausnahmen.
    2. Es ist also zum Beispiel möglich, gemeinsam mit dem Partner in einer anderen Wohnung als der eigenen Meldeadresse zu leben.
    3. Es ist jedoch nicht jeder gezwungen, sich an seiner Meldeadresse aufzuhalten.
    1. Im Außenbereich der Gastronomie kann der Mindestabstand unterschritten werden, "sofern der Schutz vor Tröpfcheninfektionen und Aerosolen sichergestellt ist"
    1. Wegen des erneuten Anstiegs der Corona-Neuinfektionen, gelten ab Samstag in Krankenhäusern neue Besuchsregeln.
    1. Sollten sich Gäste nicht an die Regelungen halten, droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld. Der Gastwirt darf von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
    2. Die Kontrolle der Angaben obliegt in Berlin den Ordnungsämtern, in Brandenburg ist der Gaststättenbetreiber dazu verpflichtet, "die Angaben der Gäste auf Plausibilität zu überprüfen."
  2. Jul 2021
    1. Nach einer Niederlage des Landes Berlin vor dem Verwaltungsgericht kehren die Schulen ab dem 09.06.2021 zum Regelunterricht zurück. Das gilt dann für die beiden letzten Wochen des Schuljahres vor den Sommerferien.
    2. Corona Regeln Berlin: Schulen kehren noch vor den Sommerferien in den Präsenzunterricht zurück
    3. Flohmärkte und Kunstmärkte sowie Spezialmärkte dürfen öffnen.
    4. Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht.
    1. Im Einzelhandel entfällt die Pflicht zur Terminvergabe und zur Anwesenheitsdokumentation. Damit müssen die Kontaktdaten wie die Adresse des Kunden zum Beispiel beim Einkaufen im Elektronikmarkt nicht mehr per App oder schriftlich auf Papier erfasst werden. Das betrifft auch unter anderem Museen, Galerien und Bibliotheken.
    1. In den Häusern des Krankenhauskonzerns Vivantes gilt bereits seit Montag ein Besuchsverbot - Ausnahmen bei Kindern und Schwerstkranken sollen aber möglich sein.
    2. Angesichts der steigenden Infektionen mit dem Coronavirus gelten ab Sonnabend wieder Besuchsregeln für Berliner Krankenhäuser.
  3. Jun 2021
    1. Selbstbedienung an offenen Buffets ist nicht erlaubt.
    2. In Brandenburg müssen Gäste zudem vorab reservieren
    3. Ab Freitag können in Berlin und großen Teilen Brandenburgs Bars, Kneipen, Restaurants und Kantinen ihre Außenbereiche wieder für Gäste öffnen, sofern die SIeben-Tage-Inzidenz unter 100 bleibt.
    1. Mit den Lockerungen ist vielerorts nach der Pflicht für einen aktuellen Corona-Test auch die Pflicht zum Tragen einer Maske gefallen.
    1. Nach dem Beschluss gibt es künftig vor allem keine Kontaktverbote mehr: Durften sich bislang nur maximal fünf Personen oder Angehörige zweier Haushalte treffen, so gilt diese Einschränkung nun nicht mehr.
    1. Besucher brauchen seit Freitag keinen negativen Corona-Test mehr.  
    2. Alle GESCHÄFTE können Kunden ohne Tests – allerdings mit Masken – einlassen. FLOHMÄRKTE und Kunstmärkte sowie Spezialmärkte dürfen öffnen.
    1. Noch weiter als Berlin geht Brandenburg: Unter anderem werden dort sämtliche Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit aufgehoben und Tanzclubs dürfen mit beschränkter Personenzahl und strengen Hygieneauflagen wieder öffnen.
    2. Gute Nachrichten auch für die Abschlussklassen in Berlin: Abifeiern dürfen wieder stattfinden, genauso Abschlussfeiern von Berufsausbildungen.
    3. Kneipen, Restaurants und Spätis dürfen nachts, also zwischen 0 und 5 Uhr wieder Alkohol ausschenken. Das nächtliche Verkaufsverbot entfällt.
    4. Auch draußen feiern ist wieder erlaubt.
    5. Deshalb fällt die Maskenpflicht im Freien fast überall weg
    1. Dort dürfen zweimal Geimpfte bereits wieder zu körpernahen Dienstleistungen oder in Biergärten. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz müsse den Betreibern schriftlich oder digital nachgewiesen werden. Diese Änderung gilt seit Sonntag, zunächst bis zum 25. April.
    1. Keine Privilegien für Corona-Genesene:  Menschen, die schon einmal an Corona erkrankt waren und inzwischen wieder gesund sind, profitieren nicht. Wer geltend macht, er sei dadurch vor Infektionen geschützt und die gleichen Rechte wie Geimpfte verlangt, kommt damit nicht durch.
    2. Anders als etwa in Israel bekommen Menschen, die eine Corona-Infektion hinter sich haben, keine Privilegien.
    1. Denn der aktuelle „Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen“ erlaubt wieder Chorproben, „sofern der Probenraum groß genug ist, dass zwischen allen Sängerinnen und Sängern ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann“.
    1. Brandenburg hat ein Verbot für die Unterbringung von Menschen aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche beschlossen.
    1. In Brandenburg gibt es zudem eine Ausnahme für Grenzpendler: Sie sind von der Quarantänepflicht ausgenommen, wenn sie weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet waren.
    2. In Berlin und Brandenburg müssen sich Einreisende freiwillig für zehn Tage in häusliche Isolation begeben und sich beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt melden.
    1. Der Amateursport ist ebenfalls eingestellt, Vereine dürfen vorerst nicht trainieren.
    2. Gottesdienste und Demonstrationen dürfen unter Auflagen weiterhin stattfinden, da die Religions- und Versammlungsfreiheit nach dem Grundgesetz geschützt werden sollen.
    3. Industriebetriebe und Handwerkstätten dürfen geöffnet bleiben.
    4. Oberstes erklärtes Ziel der Ministerpräsident*innen ist es, die Schulen und Kindergärten nicht schließen zu müssen, sie bleiben unter strengen Hygienemaßnahmen deshalb weiterhin geöffnet.
    5. Ein Verbot für private Feuerwerke wurde allerdings (noch) nicht ausgesprochen.
    1. Freizeit- und Amateursportbetriebe müssen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios.
    2. Schulen und Kindergärten: Diese Einrichtungen bleiben geöffnet.
    1. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die vom Senat beschlossene Sperrstunde gekippt. Restaurants, Bars und die meisten Geschäfte mussten zwischen 23 Uhr und 6 Uhr schließen. In dieser Zeit darf jedoch weiterhin kein Alkohol ausgeschenkt werden
    2. Die Abstandsregel von 1,50 Meter muss in den Schulen nicht mehr eingehalten werden
    3. Auch wurde noch kein Beherbergungsverbot beschlossen
    4. Es gibt kein Einreiseverbot oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten
    1. Es wird auch kein Passierschein oder eine andere Bescheinigung vom Arbeitgeber benötigt.
    2. Wer ein professionelles Umzugsunternehmen engagiert hat, das sich an die Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz hält, kann den geplanten Umzug weiter durchführen. Für private Umzüge gelten die Regeln der Verordnung.
    3. Das Anstellen von Babysittern ist nicht mehr erlaubt. Die Kinderbetreuung ist selbst oder - falls ein Anspruch besteht - über die Notbetreuung der Kita zu regeln.
    1. Eine generelle Ausgangssperre gibt es nicht. Der Gang zur Arbeit, zum Supermarkt oder Bewegung an der frischen Luft sind also nach wie vor erlaubt.
    2. Darf ich den Hund gassi führen? Ja, auch das ist in Ländern mit Corona-Ausgangssperre erlaubt. Hundehalter sollten dabei berücksichtigen, dass sie nur einzeln auf die Straße gehen, sich nicht weit von Haus oder Wohnung entfernen, nur kurz spazieren gehen und Abstand zu anderen Menschen und Tieren halten.
    3. Eine Ausgangssperre gibt es in der Hauptstadt noch nicht.
    1. Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts ausüben kann. Für Leistungssportler gibt es Ausnahmen.
    2. Freizeiteinrichtungen müssen schließen, gleiches gilt für Kulturbetriebe und Zoos.
    3. Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra.
    4. Geschäfte müssen schließen. Ausgenommen sind neben dem Lebensmittelhandel unter anderem Apotheken, Buchhandlungen und Gartenmärkte.
    5. Zwischen 21 und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Ausnahmen gibt es, diese sind aber stark begrenzt, etwa auf die »Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum« sowie die Fahrt zur Arbeit. Auch der Spaziergang mit dem Hund soll erlaubt bleiben.