Bei Verbundprojekten ist eine Skizze in Abstimmung aller Beteiligten durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Der schriftlich eingereichten Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem die einreichende Institution (bei Verbünden die gesammelten Anschreiben der koordinierenden Institution sowie aller Verbundpartner) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift im Original (in der Regel der Kanzler oder Rektor) die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigt.
De facto vor Weihnachten zur Institutsleitung.